Fragen und Antworten rund um die Veröffentlichung Ihrer Dissertation

Ein Lebenslauf ist in den Pflichtexemplaren (print und elektronisch) nicht verpflichtend und kann weggelassen werden, da es sich hier um personenbezogene Daten handelt. Wir empfehlen aus Datenschutzgründen einen vorhandenen Lebenslauf zu entfernen (eine dem Lebenslauf folgende Liste mit Ihren wissenschaftlichen Publikationen können Sie gerne stehen lassen).

Nein, die eidesstattliche Erklärung samt eigenhändiger Unterschrift ist für die Pflichtexemplare und die elektronische Version im Gegensatz zu den Prüfungsexemplaren nicht notwendig. Falls Sie die eidesstattliche Erklärung doch abdrucken wollen, entfernen Sie bitte Ihre persönliche Unterschrift, damit diese nicht online frei zugänglich ist.

Die Pflichtexemplare müssen auf alterungsbeständigem Papier gedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein (Heißklebebindung, z.B. in einem Copy-Shop ist ausreichend). Dissertationen mit Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht angenommen.
Die Exemplare müssen ein Dissertationstitelblatt enthalten mit den korrekten Angaben von Fakultät, Institut, Lehrstuhl und Erscheinungsjahr.
Auf der Rückseite der Titelseite oder auf der Seite nach dem Titelblatt sind das Datum der mündlichen Prüfung und die Namen der Dekanin oder des Dekans und der begutachtenden Personen anzugeben.
Die Pflichtexemplare können das Format DIN A5 oder DIN A4 haben.

Die Verlagsexemplare müssen auf alterungsbeständigem Papier gedruckt und dauerhaft haltbar gebunden sein.
Das Titelblatt kann frei bzw. nach Vorgaben des Verlags gestaltet werden.
Ein Dissertationstitelblatt mit den Angaben von Fakultät, Institut, Lehrstuhl kann, muss aber nicht enthalten sein.
Auf der Rückseite des Titelblatts sind die ISBN bzw. ISSN (International Standard Book / Serial Number) und das Sigel „D100“ als Hinweis für eine Hohenheimer Dissertation anzugeben. Alternativ kann als Hinweis für eine Hohenheimer Dissertation auch ein natürlichsprachlicher Hinweis, z.B. „Hohenheim, Universität, Dissertation, Jahr der mündlichen Prüfung“ abgedruckt werden.

Ja, Sie müssen auf der Rückseite der Titelseite oder auf der Seite nach dem Titelblatt das Datum der mündlichen Prüfung und die Namen der Dekanin oder des Dekans und der begutachtenden Personen angeben.

Die gedruckten Pflichtexemplare sollten möglichst doppelseitig bedruckt sein, einseitiger Druck ist möglich.

Nein. Falls die Abbildungen in der elektronischen Version farbig sind, können die Abbildungen in den Pflichtexemplaren schwarz/weiß gedruckt werden.

Gemeint ist hiermit ein Papier, das wenig oder keine Inhaltsstoffe enthält, die dessen Alterung beschleunigen (säurefrei!). Anforderungen an alterungsbeständiges Papier sind unter anderem in der DIN EN ISO 9706 definiert. Recyclingpapier erfüllt diese DIN-Norm nicht und darf nicht verwendet werden.

Buch- oder Fotodruck meint, dass die Pflichtexemplare in Papierform mit dauerhafter Bindung hergestellt werden müssen.

Die verbreitetste und kostengünstige Bindeart für Dissertationen ist die Klebe- oder Leimbindung. Die Fadenheftung wird wenig verwendet. Ringbindung oder Bindeschienen werden nicht akzeptiert.

Das Buchcover ist im allgemeinen ein farbiger Karton. Sie können aber auch einen festen Einband verwenden (Hardcover) oder Sie nehmen als vordere Buchcover-Seite eine transparente Folie und für die Cover-Rückseite Karton.

Auf dem Buchcover sollte mindestens Ihr Name und der Titel der Dissertation stehen. Einbände ohne Aufdruck werden auch akzeptiert.

Die Abgabestelle für die Pflichtexemplare der Dissertationen befindet sich in der Zentralbibliothek, Garbenstraße 15, Zimmer 228. Die Pflichtexemplare können auch an der Ausleihtheke der Zentralbibliothek zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden, oder per Hauspost oder Post geschickt werden:

Universität Hohenheim – KIM (630)
Dissertationenstelle
Garbenstraße 15
70599 Stuttgart

Nach Prüfung durch unsere Mitarbeiter:innen wird umgehend ein Pflichtexemplar an die Graduiertenakademie geschickt, die die Urkunde veranlasst.

In der Regel erhalten Sie die Urkunde innerhalb von 3 – 4 Wochen nach Abgabe der Pflichtexemplare im KIM direkt durch die Graduiertenakademie. Der Prozess ist wie folgt: Nach Abgabe der Pflichtexemplare und der Überprüfung durch unsere Mitarbeiter:innen wird umgehend ein Pflichtexemplar an die Graduiertenakademie geschickt. Die Graduiertenakademie leitet das Pflichtexemplar an den ersten Prüfer weiter, der eine Übereinstimmungserklärung unterschreiben muss. Sind die unterschriebene Übereinstimmungserklärung und das Pflichtexemplar wieder bei der Graduiertenakademie eingetroffen, wird die Urkunde verfasst. Die Urkunde muss von der Dekanin oder dem Dekan und vom Rektor unterschrieben werden. Dann wird Ihnen die Urkunde zugeschickt. Das Pflichtexemplar erhält die Bibliothek von der Graduiertenakademie zurück und kann daraufhin die elektronische Version freischalten. Die gedruckten Pflichtexemplare werden archiviert bzw. zum Ausleihen bereitgestellt.


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