Meldung von Publikationen

Die Universitätsbibliographie Hohenheim strebt eine möglichst vollständige Erfassung der Hohenheimer Publikationen mit hochwertigen bibliographischen Daten ab 2005 an.
Um dieses Ziel möglichst effizient zu erreichen, bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Welche Personen sollten Publikationen melden?

  • Professoren
  • Dozenten
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Doktoranden
  • Habilitanden

Welche Publikationen können gemeldet werden?

Selbstständige Werke

  • Monographien (Fachbücher usw.)
  • Sammelwerke (Kongressschriften, Nachschlagewerke, Festschriften)
  • Hochschulschriften (Dissertationen, Habilitationen, auf OPUS verzeichnete Diplom- und Masterarbeiten)
  • Diskussionspapiere
  • Bibliographien

Unselbstständige Werke

  • Aufsätze aus Zeitschriften
  • Aufsätze aus Sammelwerken (z.B. Kongressschriften, Nachschlagewerke, Fachbücher)

Generell gelten die folgenden Festlegungen:

Sie können Publikationen, die Sie verfasst, herausgegeben oder ggf. übersetzt haben melden.

Es werden ausschließlich veröffentlichte Beitrage und Publikationen nachgewiesen.

"Veröffentlicht" im Sinne der Universitätsbibliographie bedeutet, dass die Dokumente dauerhaft einer breiten Öffentlichkeit in gedruckter oder elektronischer Form zugänglich gemacht werden.

Das bedeutet bei elektronischen Publikationen, dass Sie in einer Datenbank, auf einem Verlagsserver oder in einem Repositorium (z.B. OPUS oder AgEcon Search) liegen.

Gedruckte Publikationen sollten über den Buchhandel oder die Kongressorganisation erwerbbar oder in einem Eigenverlag erschienen sein. Alternativ reicht es, wenn es in der Bibliothek des KIM Hohenheim oder in einer anderen Bibliothek Deutschlands vorhanden ist und über die Fernleihe ausgeliehen werden kann.

Nicht erfasst werden:

  • Publikationen, wie z.B. nicht dauerhaft verfügbare Projektberichte
  • Kongressbeiträge auf nicht dauerhaft verfügbaren Kongress-Websites
  • Veröffentlichungen, die mit der Prämisse "nur zum internen Gebrauch" an einen bestimmten Personenkreis ausgegeben werden.
  • Flyer
  • Blogbeiträge
  • Grußworte

Wie können die Publikationen gemeldet werden?

Sie können uns Ihre Publikationen über zwei Wege mitteilen:

1. Meldung der Publikationen über ein Formular

Publikationen können über ein Formular an die Universitätsbibliographie gemeldet werden. Die neu gemeldeten Publikationen werden automatisch an die Bearbeiter der Universitätsbibliographie gesendet und bearbeitet.

Das Formular zur Meldung von Publikationen finden Sie hier.

 

2. Meldung per Post/E-Mail

Falls Sie Ihre Publikationen nicht über das Formular melden wollen, können Sie uns die neuen Publikationen auch als Kopie senden.

Die Lieferung kann sowohl per Post als auch durch Abgabe in der Bibliothek des KIM erfolgen. Ebenso ist es möglich, die Dokumente als pdf-Anhang in einer E-Mail zu schicken.

An:

Bibliothek des KIM – 630 –
Universitätsbibliographie
z.Hd. Frau Kraege

oder

bibliographie@uni-hohenheim.de

 

Wenn Sie Fragen zur Universitätsbibliographie haben, können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen.


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