Open Access-Lizenzen

Eine Lizenz regelt, auf welche Nutzungsarten ein Werk genutzt werden darf bzw. verwendet werden kann (Nutzungsrechte). Zu unterscheiden sind der „Autorenvertrag“ = Absprache zwischen publizierender Institution und Autor:in als Urheber sowie die „Endnutzer-Lizenz“ = Einräumung von Rechten an die Leser, beispielsweise die Weiterverbreitung und -verwendung eines Werkes unter bestimmten Bedingungen.

Endnutzer-Lizenzen (Open Content-Lizenzen)

Die Lizenzen erlauben es Autor:innen, ihre Inhalte unter bestimmten Bedingungen zur Nutzung freizugeben. Sie verzichten dabei nicht auf ihre Rechte (alle Nutzungsrechte bleiben auch beim Urheber!), sondern bestimmen, wer sonst noch was unter welchen Bedingungen mit ihren Werken tun darf.

Nur Beiträge, die unter einer freien Lizenz verbreitet werden, sind wirklich Open Access (z.B. CC0 oder CC-BY). Bekannte Open Content-Lizenzen, die im Wissenschaftsbereich breite Verwendung finden, sind unter anderem:

  • Creative Commons-Lizenzen (CCL)
  • Digital Peer Publishing-Lizenzen (DPPL)
  • GNU General Public-Lizenzen (GPL)

CC-BY-NC-Baustein

Der NC-Baustein (= NonCommercial) ist problematisch, da häufig nicht eindeutig zu erkennen ist, in welchen Fällen eine kommerzielle Nutzung vorliegt. Kommerzielle Nutzungen sind in der Wissenschaft und im Bildungsbereich durchaus üblich: Wissenschaftliche Veranstaltungen können häufig als kommerziell angesehen werden; private, nichtstaatliche Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen und Vereine agieren in einem kommerziellen Bereich. Diese Bereiche wären von der Nachnutzung von Werken, die mit dem NC-Baustein versehen sind, grundsätzlich ausgeschlossen.


Haben Sie Fragen oder Hinweise zu dieser Seite? Kontaktformular