Creative-Commons-Lizenzen

Eine Lizenz regelt, auf welche Nutzungsarten ein Werk genutzt werden darf bzw. verwendet werden kann (z.B. Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung im Internet). Zu unterscheiden sind der „Autorenvertrag“ = bilaterale Absprache zwischen Verlag und Autor:in als Urheber sowie die „Open-Content-Lizenz“ = Einräumung von Rechten an die Lesenden, beispielsweise die Weiterverbreitung und -verwendung eines Werkes unter bestimmten Bedingungen.

Creative-Commons-Lizenzen sind die am häufigsten verwendeten Open-Content-Lizenzen, durch die Autor:innen auf einfache Weise Nutzungsrechte an ihren Werken einräumen können. Autor:innen verzichten bei der Vergabe einer CC-Lizenz nicht auf ihre Rechte (alle Nutzungsrechte bleiben auch beim Urheber!), sondern bestimmen, wer außer ihnen und unter welchen Bedingungen was mit ihren Werken tun darf.

Es gibt insgesamt sechs verschiedene Arten von Creative-Commons-Lizenzen, die jeweils unterschiedliche Freiheitsgrade und Einschränkungen bieten. Angegeben wird die CC-Lizenz durch Abkürzungen und Piktogramme.

Für den Publikationsfonds müssen die CC-Lizenztypen CC BY oder CC BY-ND (CC BY-SA bei Monografien) vergeben werden. CC-Lizenzen mit einschränkenden Modulen wie z.B. CC BY-NC-ND sind nicht förderfähig.

CC-Lizenztypen:

CC BY (Namensnennung): Diese Lizenz erlaubt eine uneingeschränkte Nachnutzung des Inhalts, solange der Urheber korrekt genannt wird. Sollte das Werk verändert und geteilt werden, muss angegeben werden, dass es sich um eine geänderte Version handelt.
CC BY-SA (Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen): Diese Lizenz erlaubt ebenfalls eine uneingeschränkte Nachnutzung, solange der Urheber korrekt genannt wird und das abgeleitete Werk unter derselben Lizenz veröffentlicht wird.
CC BY-NC (Namensnennung - Nicht-kommerziell): Diese Lizenz erlaubt es anderen, das Werk zu teilen und zu verändern, solange der Urheber korrekt genannt wird. Der Inhalt darf nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
CC BY-ND (Namensnennung - Keine Bearbeitung): Diese Lizenz gestattet keine Bearbeitungen und die Veröffentlichung veränderter Inhalte. Kommerzielle Nutzungen sind dagegen erlaubt. Der Urheber muss korrekt genannt werden.
CC BY-NC-SA (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen): Diese Lizenz erlaubt die Bearbeitung des Werks, solange der Urheber korrekt genannt wird. Die geänderte Version muss unter derselben Lizenz veröffentlicht werden. Eine kommerzielle Nutzung ist weder im Original noch in einer geänderten Form zulässig.
CC BY-NC-ND (Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung): Diese Lizenz erlaubt es anderen, das Werk zu teilen, solange der Urheber korrekt genannt wird, das Werk nicht verändert wird und nicht kommerziell genutzt wird.

Die Problematik mit dem Baustein NC (Nicht-kommerziell z.B. bei CC BY-NC)

Das oberste Ziel von Open Access ist Wissenschaft zu fördern, das allgemeine öffentliche Interesse an wissenschaftlicher Forschung zu stärken und die Inhalte zur Nachnutzung uneingeschränkt bereitzustellen. Je offener die Inhalte (z.B. Journal Article) sind und je weniger Hindernisse und Hürden es gibt, desto eher ist gewährleistet, dass diese genutzt werden können.

Die Vergabe des NC-Bausteins ist in mehrfacher Hinsicht problematisch. Damit kann zwar verhindert werden, dass jemand mit Ihrer Veröffentlichung Geld verdienen kann, aber diese Gefahr ist bei wissenschaftlichen Publikationen, die in etablierten Verlagen wie Springer Nature oder Elsevier erscheinen nicht gegeben und irrelevant. Die Vergabe von NC bietet darüber hinaus keinen Schutz bei der Veröffentlichung von Inhalten, die z.B. aus patentrechtlichen Gründen interessant sein können und aus diesem Grund nicht kommerziell nachgenutzt werden sollen.

Die eigentliche Problematik bei der Verwendung von NC im Wissenschaftsbereich besteht darin, dass „Nicht-kommerziell“ ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, der vielfach Nutzergruppen oder Nutzungsmöglichkeiten ausschließt, die im Wissenschaftskontext erwünscht wären. Viele Bereiche können als kommerziell angesehen werden, beispielsweise wissenschaftliche Veranstaltungen und Plattformen, die sich durch Werbeeinnahmen refinanzieren oder gebührenpflichtige Kurse und Studiengänge an Universitäten. Rechtsunsicherheit verursacht die NC-Klausel unter Umständen sogar in der öffentlich finanzierten Forschung, da heutzutage in vielen Fällen die wissenschaftliche Förderung an Universitäten ohne Beteiligung von Einrichtungen, die ganz oder teilweise als kommerziell eingestuft werden, nicht möglich ist (z.B. bei Drittmittelprojekten).

Im Ergebnis widerspricht die Verwendung des NC-Bausteins dem Ziel von Open Access, da ein großer Kreis an potenziellen Nutzungen, die für die Wissenschaft nützlich und dienlich wären, ausgeschlossen werden. Im Zweifelsfall schließen Sie damit Ihre Kolleg:innen von der Nutzung aus, ohne dass Sie dies beabsichtigen.


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