Individuelle Software-Beschaffung

Sie können sich als Mitarbeiter/-in der Universität Hohenheim zentral individuelle Software beschaffen lassen.
Die Beschaffung von Software erfolgt nach Rundschreiben der zentralen Verwaltung 9/2010 grundsätzlich über das KIM.

Voraussetzung

Sie dürfen die Software ausschließlich im Rahmen von Forschung, Lehre und Studium oder für Projekte ohne kommerziellen Zweck nutzen (z.B. für Lehrveranstaltungen, Studium, Forschung, Bachelor- u. Masterarbeiten, ...).

Vorgehensweise eBeschaffung

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Beschaffungsantrag in elektronischer Form über eine Freitextbestellung einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldeseite für die eBeschaffung finden Sie auf den Seiten der Beschaffung - AW2.

Fristen für Beschaffungsanträge

Um Aufträge im laufenden Haushaltsjahr sicher abrechnen zu können, müssen bei der Einreichung der Warenkörbe folgende Termine für 2023 beachtet werden. Nach Ablauf dieser Fristen werden Beschaffungsanträge selbstverständlich weiterhin bearbeitet, eine Abwicklung im laufenden Haushaltsjahr kann dann jedoch nicht mehr sichergestellt werden.

  • Softwarelizenzen ab einem Vergabevolumen von 5.000 € netto: 30.06.2023
  • alle anderen Softwarelizenzen, die noch im Haushaltsjahr 2022 abgerechnet werden sollen: 29.09.2023

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