Neue FAQ-Seite zum Thema Urheberrecht in der Lehre [08.12.16]
Ab 1.1.2017 ist die öffentliche Zugänglichmachung von Textauszügen nach § 52a UrhG an der Universität Hohenheim nicht mehr möglich. Die Änderung in Bezug auf die Ausnahme des § 52a UrhG gilt im Kontext von Lehr- und Lernplattformen nur für Textauszüge aus gedruckten Publikationen, für die kein digitales Verlagsangebot vorliegt (z.B. selbst erstellte Scans von Buchkapiteln oder Scans von Zeitschriftenartikeln aus reinen Print-Zeitschriften, die als pdf eingestellt werden).
Ausschließlich diese Materialien dürfen bis auf weiteres gemäß den Vorgaben des § 52a nicht mehr elektronisch über ILIAS oder andere elektronischer Wege (sämtliche Inter- und Intranet-Seiten der Uni Hohenheim) verbreitet und / oder bereitgestellt werden. Alle weiteren Wege der urheberrechtskonformen Bereitstellung von Materialien bleiben erhalten und sind von der Diskussion um § 52a UrhG überhaupt nicht betroffen.
Die bisherigen, campusweiten Informationen zur Änderungen zur Schrankenregelung des § 52a UrhG durch die Universitätsleitung haben eine umfangreiche und grundlegende Auseinandersetzung mit der Problematik angestoßen, welche Materialien auf welche Art und Weise und in welchem Umfang auf Lehr- und Lernplattformen wie ILIAS urheberrechtskonform eingestellt werden dürfen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der urheberechtskonformen Bereitstellung elektronischer Materialien (z.B. Zitate von Fotos und Abbildungen in Skripten und Präsentationsfolien) bietet Ihnen die Seite: https://www.uni-hohenheim.de/urheberrecht
Die gängigsten Fragestellungen und Fallkonstellationen sind auf einer neuen FAQ-Seite „Urheberrecht in der Lehre“ zusammengestellt: https://www.uni-hohenheim.de/urheberrecht-faq
Bitte beachten Sie, dass Sie auch bisher eingestellte Textauszüge nach § 52a UrhG aus Ihren Lehrangeboten in ILIAS und anderen teilnehmerbegrenzten Online-Angeboten bis zum 31.12. entfernt werden müssen.
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