Nutzung der Multifunktionsgeräte als Drucker und/oder Scanner [24.06.15]
Nach dem Rollout der neuen Verwaltungskopierer (Geräte mit Zählerkarte) in 2014 können diese jetzt auch vernetzt und damit als Drucker und/oder Scanner eingesetzt werden.
Die Verzögerung kam zustande, da aus datenschutzrechtlichen Gründen (es werden personenbezogenen Daten übertragen) ein Verfahrensverzeichnis erstellt werden musste. Nachdem nun alle Voraussetzungen erfüllt sind und auch die Zustimmung des Personalrats vorliegt, können bei Bedarf ab sofort formlose Anträge gestellt werden. Das KIM wird die Geräte entsprechend den Vorgaben des Datenschutzes einrichten. Bei fehlenden Anschlüssen sind wir bei der Stellung des Bauantrags gerne behilflich. Für die nutzende(n) Einrichtung(en) entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Bei den Institutskopieren (Geräte ohne Zählerkarte) nehmen wir gerne die Einstellungen gemäß den Vorgaben des Datenschutzes vor, so dass auch hier der Betrieb über das bestehende Verfahrensverzeichnis abgedeckt ist. Sollten zusätzliche Funktionen gewünscht sein, so ist hierfür vor der Aufnahme des Betriebs ein eigenständiges Verfahrensverzeichnis durch die nutzende Einrichtung zu erstellen.
Anträge richten Sie bitte an: kim-it@uni-hohenheim.de
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