Zutritt zur Bibliothek nur mit Nachweis (3G-Regel)  [26.08.21]

Der Zutritt zur Bibliothek und den Lernplätzen in der Bibliothek ist nur mit 3G-Nachweis gestattet.

Ein Testnachweis (Antigen-Schnelltest) darf bei Studierenden und Beschäftigten der Universität Hohenheim nicht älter als 48 Stunden sein; bei allen anderen Personen nicht älter als 24 Stunden. Der Testnachweis entfällt bei Vorliegen eines vollständigen Impf- oder Genesenennachweises. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in der Bibliothek besteht weiterhin.

Ausnahme: Für die Abholung und Rücknahme von Medien ist keine Vorlage eines Nachweises (3G-Regel) erforderlich.


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