Medien, deren Leihfrist überschritten ist, werden automatisch durch das Ausleihsystem angemahnt. Mahnungen erfolgen schriftlich per Post oder per E-Mail. Vor dem Auslösen der 2., 3. oder 4. Mahnung besteht jeweils eine Frist von 10 Tagen, innerhalb der Sie die überfälligen Medien zurückbringen oder - wenn möglich - eine Verlängerung an der Ausleihtheke beantragen können.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung des Kommunikations-, Informations- und Medienzentrums der Universität Hohenheim.
Bitte beachten Sie: Ist ihr Ausleihkonto mit einer dritten Mahnung oder mehr als 15,- EUR belastet, wird es automatisch für weitere Ausleihen gesperrt. Verlängerungen sind in diesem Zustand nicht möglich.
Die Mahngebühren betragen:
- Mahnung je Einheit 1,50 EUR
- Mahnung je Einheit 5,00 EUR
- und 4. Mahnung zusätzlich je Einheit 10 EUR
Achtung, die Gebühren addieren sich!