Nutzungsbedingungen Leihpool

Der Leihpool steht allen Universitätseinrichtungen zur Verfügung. Damit Sie als Nutzer und wir als Betreiber rundum zufrieden sind und alle Rechte und Pflichten geklärt sind, gibt es ein paar wenige Regeln.

Allgemein

Nutzungsvoraussetzung
Berechtigt zur Ausleihe von Geräten sind alle Universitätseinrichtungen.

Der Verleih an Mitarbeiter/innen für den Privatgebrauch oder an Studierende ist nicht möglich.

Leihdauer
Dauerhafter oder in kurzen Abständen regelmäßig auftretender Bedarf einzelner Einrichtungen kann nicht abgedeckt werden.
In der Regel werden die Geräte für ein bis zwei Tage ausgeliehen.

Leihformular
Bei Abholung muss ein Ausdruck des Leihformulars mit Unterschrift der Institutsleitung vorliegen. Ausleihende müssen sich ausweisen können. Bei der Rückgabe wird die Vollständigkeit vom KIM geprüft und auf diesem Leihformular bestätigt.

Überschreitung der Leihdauer
Wird die vereinbarte Leihdauer überschritten, wird eine Gebühr von 20 EUR pro Kalendertag erhoben. Bei wiederholter Überschreitung kann dem Institut die Leihberechtigung entzogen werden.

Verlust / Beschädigung
Bei Verlust oder Beschädigung haftet die ausleihende Einrichtung. Das KIM lässt das Gerät auf Kosten der Einrichtung reparieren oder es wird zum Zeitwert in Rechnung gestellt.

Transport, Auf- und Abbau
Erfolgt durch das Institut

Besondere Regelungen für Notebooks

Installierte Software

  • Notebooks werden mit einer Standardinstallation (Windows und MS-Office in Deutsch) ausgeliefert.
  • Das KIM installiert Rechner nach jeder Ausleihe neu um Risiken (Trojaner, Keylogger usw.) zu minimieren. Das ausleihende Institut kann in Kenntnis und unter Übernahme dieses Risikos auf eine Neuinstallation verzichten, falls es sonst zu Terminproblemen käme.

Eigene Software

  • Für die Installation von Spezialsoftware in Notebookpools kann der ausleihenden Einrichtung ein Testgerät zu Verfügung gestellt werden, auf dem dieses die Installation für das Rollout testen kann.
  • Wenn eigene Software bei regelmäßiger Verwendung in ein Installationsimage für Notebookpools integriert werden soll, sind mindestens 6 Wochen Vorlaufzeit einzuplanen.
  • Eigene Software muss vor Rückgabe deinstalliert werden und eigene Daten müssen gesichert und gelöscht werden.

Softwareupdates

  • Die Autoupdate Funktion wird auf den Leihnotebooks deaktiviert.
  • Updates werden im Rahmen der Neuinstallation auf Basis monatlicher Aktualisierung des Systemimages vorgenommen. Während der Ausleihe liegt die Verantwortung für die Installation von Updates beim Nutzer.

Klausuren

  • "Klausuren auf Notebooks" ist keine Dienstleistung, die das KIM den Instituten anbietet. Die Organisation von Klausuren mit Hilfe der KIM-Leihnotebooks liegt in der Veranwortung der Institute.

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